Stiften und Vererben
Testament
Vermächtnisse und Erbschaften zugunsten der Hartwig-Hesse-Stiftung sind ein wichtiger Bestandteil zur Sicherung unserer Stiftungsarbeit. Uns ist bewusst, dass eine testamentarische Begünstigung ein besonderes Vertrauen in unsere Arbeit voraussetzt. Der Gesetzgeber hat gemeinnützige Organisationen – wie unsere Stiftung - von der Erbschaftssteuer befreit. Für alle anderen Erben ist die Höhe der Erbschaftssteuer abhängig vom Verwandtschaftsgrad und von der Höhe der Erbschaft. Wir versichern Ihnen: Die Hartwig-Hesse-Stiftung verpflichtet sich zu einem sorgsamen Umgang mit dem letzten Willen. So wird garantiert, dass Gelder dem gewünschten Zweck zufließen. Dies wird selbstverständlich dokumentiert und durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestätigt.
Zustiften
Um für unsere Projekte und Häuser einen Mehrwert realisieren zu können, sind wir auf die Hilfe von Zustiftungen angewiesen. Konkret sollen durch Zustiftungen in der Zukunft weitere generationenübergreifende Wohnprojekte - überwiegend für Seniorinnen und Senioren entstehen - welche über einen Wohnberechtigungsschein verfügen. Mit Zustiftungen sollen als erstes die bestehenden Grundstücke der Stiftung verdichtet und weiterentwickelt werden. So schaffen wir es gemeinsam notwendigen Bedarfen in der Stadt Hamburg zu begegnen.
Stiften von Immobilien
Die Zustiftungen von Immobilien oder Grundstücken ermöglichen der Hartwig-Hesse-Stiftung die Realisierung von sozialen Quartiersprojekten und die Absicherung der Arbeit der Stiftung. Dies kann durch Vererben oder Zustiften von Immobilien ins Stiftungskapital erfolgen.
Unsere Projekte der Stiftung
Helfen Sie uns, unsere relevanten Projekte umzusetzen. Wir haben viel vor! Unsere Projekte zeigen auf, was kurz- und mittelfristig in der Stiftung geplant ist.
1. Modernisierung der Bestandszimmer – Hartwig-Hesse-Haus (stationäre Pflege)
Bei dem stationären Hartwig-Hesse-Haus, konnten bereits rund die Hälfte der Zimmer modernisiert werden. Dies fand bis abschließend 2025
statt. Die verbleibenden Zimmer sollen abschnittsweise – jeweils in sogenannten „Strängen“ mit sechs Zimmern – saniert werden. Für einen Strang (6 Zimmer) ergibt sich ein Investitionsvolumen von ca. 210.000 €.
2. Modernisierung der Flure und Funktionsbereiche – Hartwig-Hesse-Haus
Neben den Bewohnerzimmern besteht Modernisierungsbedarf bei Fluren, Pausenräumen und Dienstzimmern. Vorgesehen sind neue Bodenbeläge, Malerarbeiten sowie ein angepasstes Lichtkonzept. Hier rechnen wir mit einem Investitionsbedarf von rund 150.000 €.
3. Neubau Servicewohnen in Rissen
Der Neubau des Service-Wohnens in Rissen ist solide durchfinanziert. Aufgrund allgemeiner hoher Baukosten gibt es aber Themen, welche für uns im öffentlich geförderten
Bauen nicht so leicht umzusetzen sind. In den Außenanlagen reduzieren wir Ausstattungsqualitäten auf das normale Maß. Für zusätzliche Projekte – beispielsweise ein geplantes tiergestütztes Angebot mit Außengehege (auch in Kooperation mit einer benachbarten Schule) – brauchen wir finanzielle Unterstützung freuen. Investitionsbedarf Außenbereich: ca. 200.000 €.
4. Neues Stiftsviertel in Hamburg
In Anlehnung an die historischen Hamburger Stiftsviertel – etwa in St. Georg (wo die Hartwig-Hesse-Stiftung seit 200 Jahren aktiv ist), Eppendorf oder Borgfelde – soll in Hamburg ein neues Stiftsviertel entstehen. Mehrere Stiftungen planen hierfür eine Kooperation mit dem Ziel, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und zugleich sozialräumlich nachhaltig wirksam zu sein. Ein solches Projekt wäre ein starkes Signal für moderne, gemeinwohlorientierte und kooperative Stiftungsarbeit ohne Gewinnerzielungsabsicht. Erste Grundstücksoptionen werden bereits geprüft. In einem Stadtteil, der – wie viele neue Quartiere – vor vielfältigen sozialen und städtebaulichen Herausforderungen steht, könnte ein Stiftsviertel eine erhebliche Bereicherung darstellen. Der Baustart wird derzeit für die Jahre 2029 oder 2030 angestrebt. Für die Hartwig-Hesse-Stiftung stellt sich aktuell die Frage der Beteiligung. Für rund 100 Wohnungen im Segment Servicewohnen für Menschen ab 60 Jahren mit geringem Einkommen benötigen wir etwa 800.000 € Eigenkapital.
5. Modernisierung Zindler-Haus – stationäre Pflege
Analog zum Hartwig-Hesse-Haus möchten wir auch die stationäre Pflegeeinrichtung der Heerlein- und Zindler-Stiftung in St. Georg weiterentwickeln. Ein Musterstrang mit vier Zimmern wurde bereits modernisiert. Weitere 43 Zimmer stehen noch aus. Gesamter Investitionsbedarf: ca. 2.000.000 €.
6. Denkmalgeschütztes Koppelhaus – Servicewohnen
Im Bestand der Heerlein- und Zindler-Stiftung soll eine über 130 Jahre alte, denkmalgeschützte Wohnanlage (Koppelhaus) umfassend saniert werden. Ziel ist die langfristige Sicherung und Weiterentwicklung des Servicewohnens an diesem traditionsreichen Standort. Die Bauanträge sind eingereicht. Die Abstimmungen mit der IFB sowie dem Denkmalschutz sind naturgemäß komplex und zeitintensiv. Die Finanzierung erfolgt überwiegend über Förderdarlehen der Investitions- und Förderbank. Zur Abminderung der Projektrisiken und zur Stabilisierung der Gesamtfinanzierung und Ausweitung der Qualitäten, wäre eine zusätzliche Unterstützung in Höhe von ca. 250.000 € notwendig.
