Stiften und Vererben
Testament
Vermächtnisse und Erbschaften zugunsten der Hartwig-Hesse-Stiftung sind ein wichtiger Bestandteil zur Sicherung unserer Stiftungsarbeit. Uns ist bewusst, dass eine testamentarische Begünstigung ein besonderes Vertrauen in unsere Arbeit voraussetzt. Der Gesetzgeber hat gemeinnützige Organisationen – wie unsere Stiftung - von der Erbschaftssteuer befreit. Für alle anderen Erben ist die Höhe der Erbschaftssteuer abhängig vom Verwandtschaftsgrad und von der Höhe der Erbschaft. Wir versichern Ihnen: Die Hartwig-Hesse-Stiftung verpflichtet sich zu einem sorgsamen Umgang mit dem letzten Willen. So wird garantiert, dass Gelder dem gewünschten Zweck zufließen. Dies wird selbstverständlich dokumentiert und durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestätigt.
Zustiften
Um für unsere Projekte und Häuser einen Mehrwert realisieren zu können, sind wir auf die Hilfe von Zustiftungen angewiesen. Konkret sollen durch Zustiftungen in der Zukunft weitere generationenübergreifende Wohnprojekte - überwiegend für Seniorinnen und Senioren entstehen - welche über einen Wohnberechtigungsschein verfügen. Mit Zustiftungen sollen als erstes die bestehenden Grundstücke der Stiftung verdichtet und weiterentwickelt werden. So schaffen wir es gemeinsam notwendigen Bedarfen in der Stadt Hamburg zu begegnen.
Stiften von Immobilien
Die Zustiftungen von Immobilien oder Grundstücken ermöglichen der Hartwig-Hesse-Stiftung die Realisierung von sozialen Quartiersprojekten und die Absicherung der Arbeit der Stiftung. Dies kann durch Vererben oder Zustiften von Immobilien ins Stiftungskapital erfolgen.